DAS SEE- UND FLUSSUFERGESETZ

Das See- und Flussufergesetz SFG wurde im Kanton Bern am 6. Juni 1982 aufgrund einer SP-Initiative mit 137187 gegen 93 894 Stimmen angenommen. Grundlage dazu ist das Schweizerische Raumplanungsgesetz RPG von 1979, welches den freien Zugang zu See- und Flussufern statuiert. Das Gesetz über freie See- und Flussufer bezweckt den öffentlichen Zugang zu den See- und Flussufern und verpflichtet die Gemeinden zum Erlass von Uferschutzplanungen. Uferwege müssen demgemäss durchgehend sein und «unmittelbar dem Ufer entlang führen». Im Jahr 2000 beschloss der bernische Grosse Rat aufgrund einer Motion eine leichte Lockerung der Vorschriften, wonach Uferwege nur noch «in der Regel» dem Ufer entlang führen müssen. Eine Wegführung abseits des Wassers ist erlaubt, wenn besondere Verhältnisse wie die Möglichkeit einer wesentlichen Kosteneinsparung, andere wichtige öffentliche Interessen oder überwiegende private Interessen es rechtfertigen.


Mehr Infos zum SFG: www.jgk.be.ch

 
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